Статья поступила 15.05.2023.
The article was received on 15.03.2023.
In dem vorliegenden Beitrag wurde einer der in moderner Wissenschaftsliteratur unzahlreichen Versuche der Berücksichtigung vom Problem der Digital-Kompetenz der Staatsbeamten als wesentlicher Faktor vollständiger Ausübung von Informationsrechten und -Freiheiten der Staatsbürger Russlands, der Optimierung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens und der Verwirklichung des Nationalinteresses im Informationsbereich durchgeführt. Es wird die Auslegung des Begriffs «Digital-Kompetenz der Staatsbehörden» vorgelegt, aktueller Zustand des Staatsdienstes in Russland als Grundlage seiner Entwicklung charakterisiert, die Hauptgründe des unbefriedigenden Niveaus von Digital-Kompetenz der Staatsbehörden analysiert.
Es sei betont, dass die Behandlung des Problems von der Digital-Kompetenz eines Staatsbehörden gewinnt seine Aktualität sowohl im Sinne der demokratischen Wandlungen und der Durchführung von Verwaltungsreformen, als auch der gesamten raschen Sozialänderungen, die für die russische Gesellschaft in der letzten Zeit kennzeichnend sind [1, 30–33; 17, 316–321]. Die einzelnen Gelehrten verweisen direkt darauf, dass gerade die Orientierung der Verhältnisse im Personalbestand auf den Personalprofessionalismus die hochqualifizierte Lösung der Staatsverwaltungsaufgaben gewährleistet [3, 773–793; 2, 23–28; 15].
Es soll vorbehalten werden, dass der Begriff «Digital-Kompetenz» der Staatsbehörden heutzutage nicht nur unerforscht in russischen Politik- und Rechtwissenschaften ist, sondern auch dieses Problem selbst in Artikeln der Wissenschaftsliteratur nicht erhoben wird.
Im erklärenden Wörterbuch der russischen Sprache, herausgegeben von Professor D. Uschakow, wird folgende Definition des Begriffes «Kompetenz» angegeben: Das ist «Informiertheit, Autoritaet» [23]. In dem vorliegenden Beitrag wird unter Digital-Kompetenz der Staatsbehörden durch die Autoren folgendes anerkannt: Das sind vor allem Anfangsfertigkeiten der Staatsbehörden im Bereich der Computerkenntnisse, ihre Fähigkeit zur Nutzung des Personalcomputers, anderer Informationstechnologien, darunter auch solcher grundlegenden Internet-Services wie E-Mail und zu ihrer Benutzung in beruflicher Tätigkeit usw [9, 33–36; 12; 14].